Ist der Hundekurs im Kanton Luzern obligatorisch?

Für Ersthaltende ja. Seit dem 1. Januar 2023 muss die praktische Prüfung des Nationalen Hundehalter-Brevets bestehen, wer zum ersten Mal einen Hund hält.

Betrifft Sie das?

Für wen es Pflicht ist

Sie halten zum ersten Mal einen Hund

Sie führen einen Hund aus dem Ausland ein oder adoptieren einen: das gilt für Tierschutzhunde wie für Rassehunde von ausländischen Züchtern

Wer nichts tun muss

Sie haben vor dem 1. Januar 2023 bereits einen Hund gehalten

Die Regel im Detail

Was gilt
Nur die praktische Prüfung des Nationalen Hundehalter-Brevets. Eine Theorieprüfung verlangt der Kanton Luzern nicht.
Frist
Innerhalb von 18 Monaten nach dem Erwerb des Hundes.
Alter des Hundes
Mindestens zwölf Monate zum Zeitpunkt der Prüfung.
Vorbereitung
Frei. Sie müssen keine Hundeschule besuchen: wie Sie sich vorbereiten, entscheiden Sie selbst. Ein Vorbereitungskurs wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
Inhalt der Prüfung
Alltagssituationen mit dem Hund: Aussteigen aus dem Auto, enge Räume verlassen, Körperpflege und Chip-Kontrolle zulassen, Verhalten im öffentlichen Raum.
Wiederholung
Möglich, solange die Frist läuft.

Veterinärdienst des Kantons Luzern, Stand September 2026.

Im Zweifelsfall gilt die offizielle Seite.

Wer ihn im Kanton Luzern anbietet

Ingrid Blum

Hundeschule Fee – gewaltfrei erzogen

Hitzkirch, LuzernDE

Obligatorische KurseWelpenGrunderziehung
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Conny Bohnstädt

Conny’s Hundeschule

Root, LuzernDE

Obligatorische KurseWelpenGrunderziehung
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Debora Di Secli

Debdog

Luzern, LuzernDE

Obligatorische KurseWelpenGrunderziehung
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Brigitte Duss

Hundeschule SLYDOG

Menznau, LuzernDE

Obligatorische KurseWelpenVerhaltenstherapie
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Helen Höfliger

Hundeschule «zu mir»

Kriens, LuzernDE

Obligatorische KurseGrunderziehungVerhaltenstherapie
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Alexandra Hüsser

Hundeschule Hochdorf

Hochdorf, LuzernDE

Obligatorische KurseVerhaltenstherapieHundesport
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Alle Hundetrainer im Kanton Luzern

36 Fachleute im Kanton, mit oder ohne obligatorischen Kurs.

Zur Seite des Kantons

Häufige Fragen

Muss ich auch die Theorieprüfung machen?

Nein. Im Kanton Luzern ist nur die praktische Prüfung Pflicht.

Gilt das auch für einen Hund aus dem Tierschutz im Ausland?

Ja. Wer einen Hund aus dem Ausland aufnimmt, ist zur Prüfung verpflichtet.

Wann darf mein Hund antreten?

Ab zwölf Monaten. Die Frist von 18 Monaten läuft ab der Übernahme.

Muss ich eine Hundeschule besuchen?

Nein. Sie entscheiden selbst, wie Sie sich vorbereiten.

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